Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum/r BEP-KI-k Interpreten/in
Diese Weiterbildung berechtigt dazu, BEP-KI-k-Fortbildungen in anderen Einrichtungen oder Fortbildungsinstituten in Kooperation mit der Stiftung für Entwicklungsfreundliche Diagnostik und Pädagogik (SEDiP) durchzuführen und BEP-KI-k Profile inhaltlich zu interpretieren. Die dazu notwendigen Unterlagen werden auf dem SEDiP-Server bereitgestellt. Diese Berechtigung ist gebunden an die verpflichtende Teilnahme (2 x jährlich 0,5 Tage, online) an einem Treffen für BEP-KI-k Multiplikatoren und Multiplikatorinnen.
=> Bei nachgewiesener Eignung verantwortliche Leitung von BEP-KI-k-Fortbildungen
Die Eignung, Fortbildungen zum BEP-KI-k selbstständig durchzuführen, wird nachgewiesen durch die Auswertungsgespräche zu den Fällen und zu der Mitarbeit auf der Assistenzebene. Dadurch ergibt sich die Einschätzung der Kursleitung.
Die Inhalte der Auswertungsgespräche beziehen sich in erster Linie auf
100,00 €